Edeka Neustadt

Edeka Neustadt

Die Stadt Neustadt a.d. Donau beabsichtigte die Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Sondergebiet Neustadt-Nord-West per Deckblatt
Durch die Änderung des Bebauungsplans erfolgt eine Anpassung der Bauleitplanung an die erforderliche Gebäudesituation.

Der bestehende Lebensmittelmarkt konnte durch die Umbaumaßnahmen sein Warenangebot somit attraktiver präsentieren, sowie sein Lebensmittelangebot erweitern.
Das Stellplatzangebot wurde durch die Erweiterung der Stellplatzfläche vergrößert. Die Steigerung der Attraktivität des Handels war eines der erreichten Ziele und der langfristige Erhalt des Lebensmittelvollsortimenters im Innenbereich der Stadt Neustadt a. d. Donau.

Zugleich erfolgte durch die Änderung eine Anpassung der bestehenden, rechtsgültigen Festsetzungen an die technische Fortentwicklung, z. B. Solaranlagen.
Die Aufstellung des Deckblatts erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Die zulässige Gesamtverkaufsfläche des Sondergebietes für Lebensmittel und Getränke beträgt 1.900 m².