Sandharlanden

Sandharlanden SO Reitsport

Die Stadt Abensberg beabsichtigte die Ausweisung eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung – Reitsport“ im Süden des Ortsteils Sandharlanden. Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 im Parallelverfahren wurde zwischen der Stadt Abensberg und dem Vorhabensträgers ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Ort:
Sandharlanden, Stadt Abensberg

Auftraggeber:
Privat

Ausführungszeitraum 
2011